Menu Content/Inhalt
Startseite arrow Themen arrow Leistungsanreize bei der Besoldung von Professorinnen und Professoren
Leistungsanreize bei der Besoldung von Professorinnen und Professoren

Senator Martin Sand

Ergänzende Stellungnahme zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe des Senates der Universität des Saarlandes zur Reform der Professorenbesoldung

(Vorlage zu TOP 2 der Sitzung des Senates der Universität des Saarlandes am 15. Januar 2003)

Die Möglichkeit, im Rahmen der Reform der Professorenbesoldung Leistungsbezüge zu vergeben, stellt einen innovativen und richtigen Ansatz dar, um die Bezahlung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stärker zu differenzieren. Dadurch kann perspektivisch ein wichtiger Beitrag zu einer höheren Attraktivität der Hochschulen geleistet werden. Dies gilt auch für die Universität des Saarlandes.

Um die Chancen der Neuregelung zu nutzen, ist es insbesondere erforderlich, Leistungen in der Lehre zu einem wesentlichen Kriterium bei der Gewährung von Leistungsbezügen zu machen. Es wird dafür plädiert, zu diesem Zweck auf Universitätsebene eine Kommission zu bilden, deren Mitglieder vom Senat gewählt werden. Um den Aspekt der Lehre ausreichend würdigen zu können, müsste der Anteil der Studierenden in dieser Kommission entsprechend groß sein.
Die Kommission selbst entscheidet dann auf der Grundlage folgender Aspekte:

  • Ergebnisse von Bewertungen (mögliche Aspekte: Qualität der Lehrveranstaltungen; Betreuung, Beratung und Erreichbarkeit) der Professorinnen und Professoren durch die Studierenden (z.B. in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren, bzw. der Evaluationen)
  • Beteiligung von Professorinnen und Professoren an Maßnahmen zur Innovation in der Lehre oder der Studienreform (z.B. entsprechende Initiativen des AStA oder der Fachschaftsräte; Neukonzeption von Studienordnungen oder Studiengängen; Initiativen zur Verkürzung von Studienzeiten; Maßnahmen zur Internationalisierung des Studiums, etc.)
  • Teilnahme von Professorinnen und Professoren an Veranstaltungen zur Hochschuldidaktik
  • Organisation von besonderen studienbegleitenden Lehrveranstaltungen (Tutorien, Exkursionen)
  • weitere besondere Verdienste im Bereich der Lehre

Die Leistungsbezüge sollen auf Antrag oder in einem regelmäßigen Verfahren vergeben werden. Die Kommission ist dabei für die Universität insgesamt zuständig, was in Anbetracht der Gesamtzahl der Professorinnen und Professoren leistbar ist. Der Vorteil einer Entscheidung auf der universitären Ebene liegt darin, dass es keinen zu engen Zusammenhang zwischen den Entscheidungsträgern gibt.

Saarbrücken, den 15. Januar 2003