Menu Content/Inhalt
Startseite
Für ein gebührenfreies Studium

Die Juso-Hochschulgruppe hält die Entscheidung von Land und Universität, ab dem Wintersemester 2007/2008 allgemeine Studiengebühren einzuführen, für eine Fehlentscheidung, da eine weitere soziale Zugangshürde errichtet und die Saar-Uni im Vergleich zu den gebührenfreien Hochschulen massiv an Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität verlieren wird. Wir halten weiterhin an dem Grundsatz eines gebührenfreien Studiums fest, engagieren uns aber zugleich dafür, dass die Folgen der jetzt erfolgten Gebühreneinführung für die Studierenden abgemildert werden.

Wir setzen uns in den Gremien dafür ein, den durch die Einführung von Studiengebühren entstehenden Schaden für den Hochschulstandort und die soziale Durchlässigkeit zu begrenzen: Wir wollen eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Gebühren, hinreichende Härtefallregelungen und vor allem eine studierendenorientierte und von Studierenden mitbestimmte Verwendung der Gebühreneinnahmen erreichen. Hier haben wir im AStA und den Uni-Gremien bereits einige Erfolge erzielt: So ist das Mitbestimmungsmodell, das Studierenden bei der Entscheidung über die Mittelverwendung gleiches Stimmrecht wie der Universitätsleitung und den Dekanaten einräumt, bundesweit einzigartig. Auf diese Weise wollen wir sicher stellen, dass mit den Studiengebühren nicht Haushaltslücken gestopft, reine Forschungsprojekte gefördert und prestigeträchtige Professorenideen verfolgt werden, sondern die Gebührenzahler unmittelbaren Zugriff auf die Verwendung haben, so dass nachvollziehbare, nachhaltige und qualitativ hochwertige Verbesserungen der Lehrqualität in den Fächern erzielt werden.

Die Juso-Hochschulgruppe wird sich dafür einsetzen, dass der von Landesregierung und im Gebührengesetz vorgesehene, aber nach wie vor nicht konzipierte Studienkredit mit günstigen Zinssätzen versehen wird. Die Juso-Hochschulgruppe fordert zudem, bei der Rückzahlung dieser Kredite besondere Umstände wie Betreuung von Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit oder gute Studienleistungen vergleichbar bei den Regelungen beim BAföG zu berücksichtigen.