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Verwendung von Studiengebühren – Wer entscheidet was?

Zum kommenden Wintersemester 2007/2008 werden an unserer Universität zum ersten Mal allgemeine Studiengebühren erhoben. Laut Gesetz sollen sie zur „Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre“ eingesetzt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge für Mittel aus den Gebühreneinnahmen können sämtliche Mitglieder der Universität stellen – also auch studentische Gruppierungen, Fachschaftsräte und einzelne Studierende. Der Antrag muss insbesondere darlegen, warum überhaupt Verbesserungsbedarf im Einzelfall besteht und worin die angestrebte Verbesserung der Lehrqualität liegt. Exakte Details, wie etwa die Aufstellung eines Finanzplans müssen bei der Abgabe nicht vorhanden sein, sondern werden später durch die zuständigen Stellen in der Universität ergänzt, bevor eine Entscheidung erfolgt. Damit sollen gerade auch Initiativen aus den Reihen der Studierenden erleichtert werden.

Wer berät über die Anträge?

Über die eingereichten Anträge gibt zunächst das entsprechende Fach eine Stellungnahme ab. Dies geschieht zum einen durch den Fachkoordinator aus den Reihen der Professoren sowie eine studentische Fachvertreterin oder einen studentischen Fachvertreter. Diese Fachvertreter werden vom jeweiligen Fachschaftsrat benannt. Auf der Fächerebene erfolgt also keine abschließende Entscheidung; die Stellungnahme wird aber starken Einfluss auf die spätere Abstimmung im Dekanat oder Präsidium haben.

Wer entscheidet über die Anträge?

Über die Verwendung der Gebühreneinnahmen wird auf zwei verschiedenen Ebenen entschieden: Einerseits in den Fakultäten, die direkten Zugriff auf mindestens 70 Prozent der Mittel haben, andererseits auf der Ebene der Gesamtuniversität, wo bis zu 30 Prozent verausgabt werden.
Die Entscheidung in den Fakultäten trifft dabei das jeweilige Dekanat, bestehend aus regulär drei Professor/innen, nämlich Dekan, Prodekan und Studiendekan, sowie aus ebenso vielen Studierenden, die von den studentischen Vertreter/innen im entsprechenden Fakultätsrat benannt werden.
Auf der fakultätsübergreifenden Ebene entscheidet das Präsidium, dem derzeit neben dem Universitätspräsidenten auch seine vier Vize-Präsidenten angehören, ebenfalls angereichert um eine gleich große Zahl von Studierenden. Diese fünf Vertreter/innen werden vom Studierendenparlament bestimmt.

Wer sind die Ansprechpartner?

Viele Fachschaftsräte haben bereits ihre jeweiligen Fachvertreter gewählt und können den Kontakt herstellen. Gleiches gilt für die studentischen Vertreter in den Dekanaten – noch sind allerdings noch nicht in allen Fakultäten die Wahlen erfolgt.
Das Studierendenparlament hat Ende Januar bereits die fünf studentischen Vertreter ins Uni-Präsidium gewählt. Von Seiten der Juso-Hochschulgruppe ist Martin Sand in das Gremium geschickt worden. Ihn könnt Ihr unter erreichen.